Hassverbrechen

a) Was ist ein Hassverbrechen?

  1.              Nach Angaben der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), “Wenn die Quelle einer Straftat, die gegen eine Person oder ein Eigentum begangen wird, von der Rasse, Hautfarbe, ethnische Zugehörigkeit oder Nationalität, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Alter, körperliche oder geistige Behinderung der Person oder ähnlich ist, gilt dieses als Hassverbrechen.  

               

    Wenn das Vorurteil über eine identifizierbare Gruppe, die als Opfer ausgewählt wird, mit Rasse, Religion, ethnischer/nationaler Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung und Alter zusammenhängt, wird dieser eine entscheidende Faktor sein. Verbrechen, die aufgrund von Vorurteilen gegen Personen und/oder Eigentum begangen werden, werden als “Hassverbrechen” bezeichnet. In einem allgemeineren Sinne ist ein Hassverbrechen jede Art von Schaden, den die andere Person aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermuteten Natur erlitten hat. Mit anderen Worten, es ist die Natur der Persönlichkeit des Opfers, nicht seine tatsächliche Persönlichkeit, die bestraft wurde.

     

    Hassverbrechen können auf folgende Weise begangen werden: Mündliche Belästigung, Drohverhalten, Hassreden, Namen oder Spitznamen, Belästigung per Post oder E-Mail, Belästigung per Telefon, Belästigung durch Nachrichten, Graffiti, körperlicher Angriff, Gruppenangriff, Raub, Diebstahl, Überfall, Belästigung, Vergewaltigung, Belästigung, Drohung, Gewalt, häusliche Gewalt, Brandstiftung oder irgendeine andere Form von Schaden.

     

    Unabhängig davon, ob es sich um eine Straftat handelt, die im Strafgesetzbuch des Landes definiert ist, ist jedes Ereignis, bei dem sich die Opfer aufgrund von Vorurteilen oder Hass angegriffen fühlen, ein Fall von Hassverbrechen. Beispiele sind Verhaltensweisen wie Körperverletzung, Angriffsdrohungen, Sachschäden, Belästigung, schriftliches oder mündliches Fehlverhalten, hasserfüllte und beleidigende Graffiti, einschüchterndes Verhalten, Mobbing und verletzende Witze, die allesamt im Strafgesetzbuch beschrieben sind. Zweifellos sind sehr ernsthafte historische und intellektuelle Gründe für die Entstehung dieser Bewegungen und Verhaltensgewohnheiten und Bildungsprozesse, die aus den Kommunikationsmitteln der Familie, der Schule, der Stadt und des Landes in Bezug auf diese Ursachen gewonnen werden, wirksam und wichtig.

     

    1. b) Historische Entwicklung

     

    Hassverbrechen, die ursprünglich 1969 in den USA als “vorurteilsbehaftete Gesetze” konzipiert wurden, wurden in den 1980er Jahren in den Vereinigten Staaten übernommen, um in den folgenden Jahren die Konzepte von Rasse, Religion und Herkunft einzubeziehen, die sich im Laufe der Zeit auf europäische Staaten ausbreiteten.

     

    Der Hauptgrund für die Durchsetzung der Hassgesetze in den Vereinigten Staaten und ihre strenge Bestrafung ist, dass die Vereinigten Staaten aus verschiedenen ethnischen, religiösen und kulturell unterschiedlichen Gemeinschaften bestehen. Das Hauptproblem der Vereinigten Staaten, das ein Einwanderungsland ist und versucht, durch die Schaffung einer supranationalen Identität einen internen Konsens und eine innere Ordnung herzustellen, ist Rassismus und Diskriminierung. Es ist zweifellos von großer Bedeutung, dass die USA, das mit Einwanderern aus vielen verschiedenen Ländern, ethnischen Hintergründen, Religionen und Konfessionen gegründet wurden, das erste Land war, das dieses Verbrechen feststellte und es in Bezug auf die Rechte zum Schutz innerhalb des Landes umsetzte.

    Hassgesetze wurden in den 1990er Jahren auf Sexualverbrechen ausgeweitet. Es ist auch Teil der europäischen Gesetzgebung. Zuerst wurde die Diskussion über die Rechte der lokalen Bevölkerung,

    dann die Schwarzen Rechte, abhängig von der Praxis der Sklaverei und dann der heutigen Einwanderer- und Bürgerrechte diskutiert und die Aufrechterhaltung des Bürgerrechtskampfes und seiner Gewinne, die durch diese Diskussion genährt werden, ist zweifellos entscheidend für die USA und die Welt. Seit den 1990er Jahren hat die Einbeziehung von Angriffen auf der Grundlage von Geschlecht und sexueller Orientierung zu einer wichtigen Phase in der Geschichte der Bekämpfung von Hassverbrechen geführt. In Europa und beispielsweise in Deutschland wird die Definition von “vorurteilsbehafteten Verbrechen” in diesem Zusammenhang häufiger für Straftaten verwendet, die seit 2001 als “politische Motive” gelten.

     

    1. c) Opfer von Hassverbrechen

     

    Opfer von Hassverbrechen können je nach politischer und sozialer Struktur und Zeit variieren, aber in fast jeder Gesellschaft können Frauen, Homosexuelle und dunklere Bürger, die wir Zigeuner nennen, als allgemeine Opfer dieses Verbrechens beschrieben werden. Fast jeder, der aufgrund seiner sexuellen, religiösen, ethnischen, politischen, philosophischen, Klassen- und ähnlichen Eigenschaften eine Minderheit darstellt, kann Opfer von Hassverbrechen werden. In diesem Zusammenhang können Kurden, Armenier, Jesiden, Alawiten, Christen, Juden und Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung in der Türkei Opfer von Hassverbrechen in der Türkei werden, während in Deutschland Türken, Muslime und Juden unter diesem Verbrechen leiden können.

     

    Bevor wir Beispiele von Hassverbrechen in der Türkei geben, möchten wir kurz Beispiele für Hassverbrechen in der Welt untersuchen. Laut dem Jahresbericht 2008 über “Hassverbrechen in der OSZE-Region: Ereignisse und Reaktionen”, des Amtes für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vom 16. November 2009; Hassverbrechen stellen in vielen OSZE-Ländern nach wie vor ein großes Problem dar, und in vielen OSZE-Ländern gibt es Fälle von Hassverbrechen, einschließlich Einschüchterung, Drohungen, Vandalismus, Körperverletzung, Brandstiftung und Mord. In diesem Bericht berichtet das Amt für demokratische Institutionen und Menschenrechte, dass es im OSZE-Raum verschiedene Kategorien von Straftaten gibt, diese sind: rassistische und fremdenfeindliche Verbrechen, Verbrechen gegen Roma und Sinti, Antisemitismus, Verbrechen gegen Muslime, Verbrechen gegen Christen und andere Religionen und Verbrechen gegen andere Gruppen.

     

     

    Wenn wir Hassverbrechen zum Ausdruck bringen wollen, die in der Türkei am Leben geblieben sind; die Zahl der “Hassverbrechen”, die in den letzten Jahren in unserem Land, wie in der Welt, durch zunehmenden Rassismus, Nationalismus und Intoleranz zugenommen haben, hat ebenfalls zugenommen. Wie wir zu Beginn des nächsten Themas genauer untersuchen werden, wurde bisher niemand wegen Rassismus oder Diskriminierung oder wegen Hassverbrechen verurteilt, obwohl dies Teil der türkischen Verfassung und Gesetzgebung ist. Fast alle, der Personen, die im Rahmen dieses Verbrechens verurteilt wurden, bestanden bis auf wenige Ausnahmen aus Autoren, Akademikern und Menschenrechtsaktivisten, die sich gegen “Hassverbrechen” aufgrund von Rassismus, Nationalismus oder Intoleranz in der Türkei aussprachen. Das größte Problem ist nicht nur die Art und Weise wie Gesetze durchgesetzt werden. Das Problem tritt als ein soziales Problem auf.

     

    Seit Anfang 2006 ist die Türkei ein Land, in dem eine Reihe von Morden an Menschen begangen wurde, die aus ethnischen oder religiösen Minderheiten, unterschiedlicher sexueller Orientierung und Menschen mit unterschiedlicher Geschlechtsidentität bestanden. Lynchversuche gegen Gruppen mit unterschiedlichen politischen Ansichten und die Verwendung von Hassreden durch Politiker stellt eine weitere Dimension des Problems dar.

     

    Trotz der vielen Hassverbrechen in der Türkei, die sich im OSZE-Bericht widerspiegeln, werden diese Verbrechen nicht vom türkischen Staat verfolgt und nicht untersucht. Es gibt keine offiziellen Daten über die Existenz von Hassverbrechen in irgendeiner Institution des Staates. Institutionen, die zur Verhütung von Hassverbrechen in der Türkei notwendig sind, wurden nicht geschaffen, und es wurden keine Arbeiten zu diesem Thema unternommen. Darüber hinaus gibt es in der Türkei keine rechtlichen Regelungen, die strafrechtliche Sanktionen gegen Hassverbrechen vorsehen. Infolgedessen bleiben Hassverbrechen und auch Hasspropaganda ungestraft.

     

    Da es in der Türkei keine Datenbank zu Hassverbrechen gibt, gibt es auch keine rechtlichen Maßnahmen, um das Problem zu identifizieren. Gemäß bestehender Daten und Medienrepräsentation ist es möglich zu sagen, dass es in der Türkei Hassverbrechen von fünf verschiedenen Kategorien gibt. Hier sind einige Beispiele, die den folgenden Kategorien entsprechen:

     

     

                         Einige Beispiele in chronologischer Reihenfolge:

     

    1-) Hassverbrechen gegen Gruppen mit unterschiedlicher ethnischer Zugehörigkeit, Religion und Minderheiten

     

    1. April 2005: Die Internationale Protestantische Kirche in Ankara wurde mit einem Brief bedroht, der von der “Türkischen Rache Brigade” unterzeichnet wurde und es wurde versuchte diese mit einem Molotov-Cocktail abzubrennen.

     

    1. Februar 2006: Pfarrer Andrea SANTORO von der italienischen Kirche Santa Maria in Trabzon wurde von dem 16-jährigen O.A. erschossen.

     

    1. Januar 2007: Hrant DINK, Chefredakteur der Zeitung Agos, wurde vor dem Firmengebäude erschossen.

     

    1. April 2007: Drei Personen, die im Zirve-Verlag in Malatya arbeiten, wurden durch das Durchschneiden ihrer Kehlen getötet, weil sie “Bibeln verteilten”.

     

    Nachdem am 18. April 2007 in Malatya drei Mitarbeiter des Zirve-Verlages durch Schnitte an ihren Kehlen getötet wurden, weil “sie Bibeln verteilten”, sagte Ankara Kurtuluş-Pastor Ihsan Özbek folgendes. um das Ausmaße des Hasses zu beschreiben “Nach dem Vorfall machen Menschen, die uns in Malatya auf der Straße erkennen, Gesten, die das Durchschneiden der Kehle vorzeigen.

     

    1. August 2007: Ein Fall wurde gegen Oktay BİÇİCI eingereicht, der angeblich Schüsse auf die protestantische Kirche in Diyarbakır eröffnete. Oktay BİÇİCİ wurde mit der Begründung festgenommen, dass er sich auf einen Angriff auf Ahmet GÜVENER, dem Pastor derselben Kirche, vorbereitet habe und eine Woche später wurde er mit einem zuküntigeren Prozess freigelassen.

     

    1. Dezember 2007: Pastor Adriano FRANCHINI von der St. Antonius Kirche in Izmir Bayraklı wurde von Ramazan BAY erstochen.

     

    1. November 2007: Pastor Edip Daniel SAVCI vom Mor Yakup Kloster in Mardin wurde entführt.

     

    1. Dezember 2007: M. T., der nach Antalya kam, um Pastor Ramazan ARKAN von der Antalya-Kirche zu töten, wurde gefangen.

     

    1. Januar 2008: Der 17-jährige S. S., der nach seiner Inhaftierung freigelassen wurde, weil er Pastor Orhan PIÇKALAR von der Agape-Kirche in Samsun bedroht hatte, sagte später: “Schauen Sie mir morgen im Fernsehen zu. Ich werde ein Massaker machen.”und sprach somit wieder eine Bedrohung aus.

     

    2-) Ethnizität

     

    1. April 2008: 75 rechtsradikale Studenten griffen in Antalya drei kurdische Studenten an. Polizeibeamte fragten die angegriffenen Studenten, ob sie PKK-Mitglieder seien.

     

    1. Mai 2008: In Aydın wurden kurdische Studenten angegriffen, weil sie angeblich Parolen zugunsten der PKK machten. Die Studenten wurden an das Gericht verwiesen.

     

    1. Juni 2008: In Gebze wurden kurdische Arbeiter angegriffen, weil sie angeblich ihre Nachbarn störten. Ein Arbeiter wurde verletzt.

     

    1. Oktober 2008: Die Menschen von Adana wollten einen Mordverdächtigen lynchen, nachdem sie herausgefunden hatten, dass er Kurde ist.

     

    1. Oktober 2008: In Istanbul hielt die Polizei zu Kontrollzwecken einen Bus aus Ağrı an. Während der Überprüfung wurde der Busfahrer zusammen mit den Fahrgästen verprügelt, als er Einwände darüber erhoben hatte, weil er zur allgemeinen Informationsüberprüfung aufgehalten worden war. Nachdem die Polizei der versammelten Menge gesagt hatte, dass “sie zur PKK gehören”, versuchte die Menge sie zu lynchen.

     

    1. Dezember 2009: Ahmet Turk, ehemaliger Vorsitzender der DTP, welche vom Verfassungsgericht geschlossen wurde, wollte umziehen. Bahattin Demircan, Mitbürger in Or-An, der Standort des neuen Hauses, bestätigte, dass sie Ahmet Türk das Haus nicht geben wollten. Türk sagte, dass er 2005 etwas Ähnliches erlebt habe und dass drei Hausbesitzer ihm sagten, “dass sie keine Häuser zu vergeben hätten”.

     

    3- Hassverbrechen aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität

     

    1. Juni 2008: Die transindividuelle Person namens Sisi wurde 4 Mal in den Rücken von einer Person gestochen, die sich von hinten näherte, als sie im Supermarkt in Kuşadası einkaufen wollte, woraufhin Sie ihr Leben im Krankenhaus verlor. Während der Täter mit dem Messer in der Hand gefasst wurde, sagte er zu der Polizei und der Menge: “Habe ich das nicht gut gemacht?” und lobte sich selbst mit dem Hassverbrechen.

     

    1. November 2008: Dilek, die in ihrem Auto in der Iskitler Region von Ankara saß, wurde mit einer Schrotflinte von einem Fahrzeug, das sich von hinten näherte in den Kopf geschossen und sie verlor am 11. November 2008 ihr Leben. Die Ermittlungen dauern an und es wurden keine Täter gefunden.

     

    1. Dezember 2008: Nach den Nachrichten in der Zeitung Takvim wurde eine transindividuelle Person, deren Identität nicht festgestellt werden konnte, durch zwei Schüsse in die Brust auf der Autobahn Gebze-Istanbul getötet.
    2. Dezember 2008: Der Homosexuelle Şaban Çelen, bekannt als “Mädchen Şaban”, der im Stadtteil Diyarbakır in der Cemal Yılmaz Mahallesi Dutlupınar Sokak lebte, wurde zusammen mit Ali Yavuz erschossen, mit dem er sich ein Zuhause teilte, und wurde mit mehreren Stichwunden tot aufgefunden.

     

    Eine transsexuelle Frau in Eskişehir wurde angegriffen und geschlagen. Eine transsexuelle Frau in Bursa wurde mit einem abgetrennten Kopf gefunden. Eine Person wurde in Edirne von einem Freund getötet, weil er Geschlechtsverkehr vorschlug. Über die Morde von Ahmet Yıldız, der am 15. Juli 2008 in Istanbul erschossen wurde, und Dilek Ince, die am 12. November in Ankara mit einer Schrotflinte ermordet wurde, wurden keine Aussagen gemacht. Am 10. März wurde in Istanbul erneut eine transsexuelle Frau, Ebru, erstochen.

     

    4- Hassverbrechen aufgrund von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

     

    1. August 2007: Der nigerianische Staatsbürger Festus OKEY wurde mit einer Pistole in den Hals geschossen, als er in der Polizeibehörde des Bezirks Beyoğlu festgehalten wurde.

     

                5– Hassverbrechen gegen Menschen mit unterschiedlichen politischen Meinungen

     

    1. April 2005: Fünf TAYAD-Mitglieder, die gegen die F-Typ-Gefängnisse protestieren wollten, indem sie eine Presseerklärung vor dem Kulturzentrum Adapazarı Atatürk hielten, wurden von etwa 100 Leuten gelyncht, die behaupteten, sie seien “Hyper-Nationalisten”.

               

                6- Hassverbrechen basierend auf anderen Faktoren

     

                Mobilitätseingeschränkter Şafak PAVEY wurde in Istanbul Beyoğlu von der sogenannten Parkplatz-Mafia verprügelt, die seine Arm- und Beinprothesen abrissen und wegwarfen, woraufhin er ins Krankenhaus geliefert wurde. Nachdem Şafak PAVEY sich bei der Polizei beschwert hatte, sagte die Polizei “Was hat ein behinderter Mann nachts Draußen zu suchen” und wurde beleidigt.

     

     

    1. d) Verordnung zur Verhütung von Hassverbrechen im türkischen Recht

     

    Artikel 10 der Verfassung der Republik Türkei besagt, dass jeder, unabhängig von Sprache, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, politischer Meinung, philosophischem Glauben, Religion, Konfession und ähnlichen Gründen für die Unterscheidung, vor dem Gesetz gleich ist. Gleichermaßen schützt Artikel 3 des türkischen Strafgesetzbuchs mit der Nummer 5237 den Grundsatz der Gleichheit vor Recht und Gesetz, Artikel 76 verbietet das Verbrechen des Völkermords, Artikel 122 verbietet Diskriminierung und Artikel 216 kriminalisiert die Aufstachelung zu Hass und Feindseligkeit oder Demütigung.

    “Diskriminierung” wurde in Teil 7 7  der “Verbrechen gegen die Freiheit” definiert, der im zweiten Teil der “Verbrechen gegen Personen” des Türkischen Strafrechts (TCK) mit der Nummer 5237 definiert ist. Beispiele für Diskriminierungen, wie zum Beispiel die Weigerung für den Verkauf von Waren, die Rekrutierung von Waren, die Unterlassung von Dienstleistungen oder die Verhinderung der wirtschaftlicher Freiheit durch die Unterscheidung zwischen Personen mit angegebenen Gründen, wurden für 6 Monate bis 1 Jahr bestraft. In Kapitel 5, das “Verbrechen gegen den öffentlichen Frieden” regelt, welches der dritte Teil, der den “kollektive Straftaten” regelt ist, werden die in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen kategorisiert.

     

    Zweifellos ist Artikel 216, der unter dem Titel “Anstiftung und Erniedrigung von Menschen mit Hass und Feindseligkeit” geregelt ist, tatsächlich ein Thema, das auf Hassverbrechen anzuwenden ist. “Für jeden, der Menschen mit unterschiedlichen Merkmalen in Bezug auf soziale Klasse, Rasse, Religion, Konfession oder Territorialität zu öffentlichem Hass und Feindseligkeit gegenüber einer anderen Gruppe aufstachelt”, stellt dieses Verhalten eine klare und nahe Gefahr für die öffentliche Sicherheit und das Handeln dar wird mit 1 Jahr bis 3 Jahren bestraft. Diese Anordnung entspricht dem 2. Absatz des berühmten Artikels 312 des vorherigen TCK. Allerdings wird dieser Artikel, der sehr effektiv auf Hassverbrechen angewendet werden kann, entweder nie angewendet oder nicht auf diejenigen angewandt, die Hassreden praktizieren, sondern auf diejenigen, die dagegen sind, wie wir in den Fällen von Ibrahim Kabaoğlu und Baskın Oran sehen konnten. Es gibt sehr wenige Beispiele, in denen der Artikel korrekt angewendet wird. Die Klage gegen die Türkische Gemeinde Budun in Izmir wegen ihrer Presseerklärung über die Kastration des kurdischen Volkes, weil “sie Probleme verursachen” durch die Mitglieder der Gesellschaft für zeitgenössische Rechtsanwaltskammer (ÇHD), ist ohne Zweifel eines der außergewöhnlichen Beispiele der korrekten Anwendung von Artikel 216. Ebenfalls im März dieses Jahres wurde gegen eine 16-köpfige Familie in Denizli-Çivril Anklage erhoben, die gegen eine kurdische Familie folgendes sagte: “Das sind PKK-Mitglieder, wenn die Kurden nicht rausgeschmissen werden, werden sie das Dorf übernehmen”, Dies führte zur Flucht der Familie aus dem Dorf und es ist ein weiteres positives, aber seltenes Beispiel, obwohl die Familie selbst keine Klage eingereicht hat.

     

    Abgesehen von diesem Artikel, ist Artikel 301, der das Verbrechen der “Erniedrigung der türkischen Nation, der Republik, der Institutionen und der Organe des Staates” im Rahmen von Teil 3 regelt, der das “Verbrechen gegen die Souveränität des Staates und die Würde seiner Organe” regelt, was wiederrum Teil 4 der “nationalen und staatlichen Verbrechen” ist, wurde inzwischen von allen gehört.

     

    Zweifellos wäre, wenn Artikel 216 des TCK richtig angewandt worden wäre, oder wenn die Hetzrede im Land sorgfältig und richtig verfolgt worden wäre, der Priester Santoro aus Trabzon nicht ermordet oder junge Leute, die versucht haben eine Pressemitteilung zu machen, nicht gelyncht worden. Wenn die Hassrede, die sich im Internet verbreitet, ernsthaft im Land verfolgt und rechtzeitig entziffert worden wäre, wäre es möglich gewesen, dass Hrant Dink noch am Leben wäre, dass das Massaker in Malatya, das die ganze Türkei beschämt hat, nicht passiert wäre und dass die Lynchversuche in Seferihisar und Kemalpasa in Izmir auch nicht stattgefunden hätten.

     

     

    1. e) Verordnung zur Verhütung von Hassverbrechen im europäischen Recht

     

             Es gibt Gesetze in der europäischen Region, insbesondere in Großbritannien, um Verbrechen zu verhindern. Das Gesetz und der Geltungsbereich jedes Landes zur Verhinderung von Hassverbrechen sind jedoch unterschiedlich. Sowohl Deutschland als auch andere europäische Länder kämpfen gegen rassistische “Propaganda” und nationalsozialistische Ideologie und Politik aus der Perspektive der militanten Demokratie. In diesen Ländern gibt es jedoch (mit Ausnahme einiger Ausnahmen wie dem Vereinigten Königreich) keine Sonderregelung für “Gewalttaten” die auf Rassismus und Fremdenfeindlichkeit beruhen.

    Dies bedeutet, dass rassistische Verletzungen unter normalen Umständen wie z. B. einer Eifersuchtsverletzung bestraft werden. Dieser Ansatz ist wichtig für einige Einschränkungen in Bezug auf das Verbrechen der Anstiftung von Gruppen innerhalb der Gesellschaft gegen andere Gruppen aufgrund von Hass und Feindseligkeit, Sanktionen bei der Schließung von Verbänden und Parteien, Verhinderung von Beleidigungen von Gruppen und die Freiheit für Versammlungen und Demonstrationsmärsche. Rassistische Propaganda wird auch als Vorbereitung auf Völkermord angesehen und es wird versucht, diese mit militanten demokratischen Mitteln zu unterdrücken. Die Bestrafung der Verleugnung des Genozids ist ein Beispiel für die Härte dieses Ansatzes.

    Die Strafe für Verbrechen aufgrund von Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit in Deutschland kann nur indirekt mit dem Verbrechen des Mordes verhärtet werden. Ein moralischer Mörder, der auf einem niedrigen Motiv basiert, ist eine Art gewaltsamer Mord in Deutschland, der sich vom einfachen Totschlag unterscheidet. In einigen Fällen vor dem Bundesgerichtshof entschied das Gericht, dass der Mord an einer Person, um sich von seinem rassistischen Freunden Respekt zu verschaffen, ein Akt mit niedriger Moral sei. Erneut in Deutschland, muss der Richter die Überzeugungen und Ideen berücksichtigen, die sich im Charakter der Entscheidung widerspiegeln. Dieser “Glaube” des rassistischen Täters wird die Strafe sicherlich erhöhen und nicht verringern.

    Darüber hinaus verfolgt die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Europa seit Oktober 2006 in diesem Bereich, um Hassverbrechen mit einer Website (TANDIS) zu verhindern. Die OSZE hat eine Definition von Hassverbrechen entwickelt und diese Definition verbessert, indem sie die Unterschiede in den Rechtsvorschriften, Ressourcen, Ansätzen und Bedürfnissen berücksichtigt hat. Wir haben diese Definition bei der Suche nach der Antwort auf die Frage “Was ist ein Hassverbrechen?” in unserem Artikel bereits erwähnt.

    1. f) Resultat

    Die Hassreden und die Verbrechen unseres Strafgesetzbuches zu identifizieren, den Strafandrang zu bereichern und ein Anwendungsgebiet zu finden, das die gegenwärtigen Praktiken in der Welt berücksichtigt, ist von entscheidender Bedeutung für unsere Zukunft. Ein Verständnis für die vorbildlichen Arbeitstechniken und Fallstudien der SPLC wird sowohl im Hinblick auf öffentliche Institutionen als auch auf Nichtregierungsorganisationen im Kampf gegen Hassreden, die ständig auf dem Vormarsch sind, aufschlussreich und erhellend sein. In den Berichten der OSZE, zu denen auch die Türkei gehört, sollten Hassverbrechen in der Türkei, zusammen  die mit diesen Angelegenheiten festgestellten Mängel und Unregelmäßigkeiten berücksichtigt und im Hinblick auf Widersprüche und Unterschiede geklärt, die erforderlichen Regelungen getroffen und Praktiken erhoben werden, die der von der menschlichen Geburt erworbenen Gleichheit angemessen ist.

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